Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V können Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der gesundheitlichen Selbsthilfe finanzielle Mittel über eine Pauschal- und eine Projektförderung beantragen.
Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Diese Mittel sind Zuschüsse zur Absicherung von regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen, wie z. B. Raumkosten, Bürobedarf, Telefon, Vorträge, Schulungen, usw. Neu seit 2021 ist, dass auch Mittel für Software, Telefon- und Videokonferenzen beantragt werden können.
Projektanträge können ganzjährig für besondere Aktionen wie z.B. Selbsthilfetage, Jubiläen sowie sonstige gruppenspezifische Vorhaben gestellt werden.
Seit 2021 können auch Selbsthilfegruppen (aus dem Bereich der Gesundheitsselbsthilfe) die sich digital treffen gefördert werden.
Informationen zur Krankenkassenförderung, den Leitfaden sowie die Anträge zur Pauschal- und Projektförderung erhalten Sie auf der Homepage der GKV NRW unter:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/
Seit 2022 liegt die Federführung beim Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V. NRW, Ansprechpartnerin ist Bärbel Brünger.
Den Antrag auf Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen bis zum 31.03.2024 an den Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V. NRW senden.
Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V. NRW
Christian Breidenbach
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com
Anträge auf Projektförderung können ganzjährlich über bei der AOK Rheinland/Hamburg gestellt werden.
AOK Rheinland/Hamburg
Regionaldirektion Aachen – Düren – Heinsberg
Daniel Görtz
Gut-Dämme-Str. 5
52070 Aachen
Tel.: 0241 464-30088
E-Mail: daniel.goertz@rh.aok.de
AOK Rheinland/Hamburg
Regionaldirektion Aachen – Düren – Heinsberg
Leonie Frings-Reinke
Gut-Dämme-Str. 5
52070 Aachen
Tel.: 0241 464-30016
E-Mail: leonie.frings-reinke@rh.aok.de